Nachhaltigkeit

Stand 10.03.2021

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3, 4, 5 TVO)

Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.

Nach­hal­ti­ge Ver­si­che­rungs- und Invest­ment­pro­duk­te wer­den von uns ange­bo­ten und vermittelt.

Im Rah­men der Aus­wahl von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten und Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten, sowie Invest­ment­ge­sell­schaf­ten und Invest­ment­pro­duk­ten berück­sich­ti­gen wir nur die von den Ver­si­che­rungs- und Invest­ment­ge­sell­schaf­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen. Die­se lie­gen zum Teil noch nicht von jedem Ver­si­che­rer und jeder Invest­ment­ge­sell­schaft voll­stän­dig vor. Für deren Rich­tig­keit sind wir daher nicht verantwortlich.
Über die jewei­li­ge Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen des jewei­li­gen Ver­si­che­rers und der jewei­li­gen Invest­ment­ge­sell­schaft infor­mie­ren die­se mit deren vor­ver­trag­li­chen Informationen.

Der­zeit feh­len noch die tech­ni­schen Regu­lie­rungs­stan­dards der Euro­päi­schen Auf­sichts­be­hör­den sowie Infor­ma­tio­nen der Ver­si­che­rungs- und Invest­ment­ge­sell­schaf­ten, um detail­liert prü­fen zu kön­nen, wel­che nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren bestehen und wie die­se in die Bera­tung ein­be­zo­gen wer­den können.
Auf­grund der aktu­ell beschränk­ten Infor­ma­tio­nen der Ver­si­che­rungs- und Invest­ment­ge­sell­schaf­ten wer­den die­se Aspek­te aktu­ell nicht stan­dard­mä­ßig in der Bera­tung berücksichtigt.
Bei einer Bera­tung berück­sich­ti­gen wir sofern mög­lich die wich­tigs­ten nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren. Die Berück­sich­ti­gung erfolgt auf Basis der von den Ver­si­che­rungs- und Invest­ment­ge­sell­schaf­ten zu ihren Pro­duk­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Informationen.

Wir beob­ach­ten die wei­te­re Ent­wick­lung und wer­den zu gege­be­ner Zeit eine eige­ne Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie ent­wi­ckeln, ins­be­son­de­re nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren stan­dard­mä­ßig bei der Bera­tung berücksichtigen.

Unse­re Ver­gü­tung für die Ver­mitt­lung von Ver­si­che­run­gen und Invest­ment­pro­duk­ten fällt nicht unter­schied­lich aus, je nach­dem, ob das emp­foh­le­ne Pro­dukt Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken berück­sich­tigt oder nicht.

Die Ver­gü­tun­gen unse­rer Mit­ar­bei­ter/-innen bzw. Unter­ver­mitt­ler fal­len nicht unter­schied­lich hoch aus, je nach­dem, ob das emp­foh­le­ne Pro­dukt Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken berück­sich­tigt oder nicht.


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (soge­nann­te ESG-Risi­ken) wer­den Ereig­nis­se oder Bedin­gun­gen aus den drei Berei­chen Umwelt (Envi­ron­ment), Sozia­les (Social) und Unter­neh­mens­füh­rung (Gover­nan­ce) bezeich­net, deren Ein­tre­ten nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Wert der Inves­ti­ti­on bzw. Anla­ge haben könn­ten. Die­se Risi­ken kön­nen ein­zel­ne Unter­neh­men genau­so wie gan­ze Bran­chen oder Regio­nen betreffen.


Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken

  • Umwelt (Envi­ron­ment): In Fol­ge des Kli­ma­wan­dels könn­ten ver­mehrt auf­tre­ten­de Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se ein Risi­ko dar­stel­len. Die­ses Risi­ko wird auch phy­si­sches Risi­ko genannt. Ein Bei­spiel hier­für wäre eine extre­me Tro­cken­pe­ri­ode in einer bestimm­ten Regi­on. Dadurch könn­ten Pegel von Trans­port­we­gen wie Flüs­sen so weit sin­ken, dass der Trans­port von Waren beein­träch­tigt wer­den könnte.
  • Sozia­les (Social): Im Bereich des Sozia­len könn­ten sich Risi­ken zum Bei­spiel aus der Nicht­ein­hal­tung von arbeits­recht­li­chen Stan­dards oder des Gesund­heits­schut­zes ergeben.
  • Unter­neh­mens­füh­rung (Gover­nan­ce): Bei­spie­le für Risi­ken im Bereich der Unter­neh­mens­füh­rung sind etwa die Nicht­ein­hal­tung der Steu­er­ehr­lich­keit oder Kor­rup­ti­on in Unternehmen.